Zwei Dienste - ein Ziel

Seit dem 1. Juli 2011 gibt es keinen Zivildienst mehr. Dafür aber einen Bundesfreiwilligendienst (BFD). Zusätzlich gibt es weiterhin das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Damit keine Verwirrung aufkommt, stellen wir FSJ und BFD einander gegenüber.
 

Der Bundesfreiwilligendienst und  das Freiwillige Soziale Jahr haben beide dasselbe Ziel: Engagierten Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, sich innerhalb eines längeren Zeitraums sozial für Andere zu engagieren. Die Unterschiede der beiden Dienste sind nicht groß, sondern liegen im Detail:

  Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Alter der Freiwilligen 16 bis 26 Jahre 16 bis 99 Jahre
Dauer in der Regel 12 Monate
(min. 6, max. 18 Monate)
in der Regel 12 Monate
(min. 6, max. 18 Monate)
Wochenarbeitszeit Vollzeit 16 bis 26 Jahre: Vollzeit
27 bis 99 Jahre: min. 20 Std./Woche
Vertragspartner FSJ-Träger, Einsatzstelle und Freiwilliger Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und Freiwilliger
Sozialversicherung Beiträge übernimmt Einsatzstelle Beiträge übernimmt Einsatzstelle
Kindergeld ja ja
Waisenrente ja ja
Taschengeld ca. 240 Euro gleichgestellt mit FSJ
Unterkunft/Verpflegung wird gestellt oder anteilige Kostenpauschale in Höhe von ca. 100 Euro

Weitere Leistungen

  • Qualifizierung in Seminaren
  • qualifiziertes Zeugnis
  • je nach Einsatzstelle evtl. Jugendleitercard (Juleica)
  • Qualifizierung in Seminaren
  • qualifiziertes Zeugnis
  • je nach Einsatzstelle evtl. Fahrkarte für ÖPNV

Aufgabenfelder

  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Altenhilfe
  • Behindertenhilfe/Sozial-psychiatrie
  • Rettungsdienst
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Altenhilfe
  • Behindertenhilfe/Sozial-psychiatrie
  • Rettungsdienst
Seminare 25 Bildungstage 16 bis 26 Jahre: 25 Bildungstage
27 bis 99 Jahre: nach Bedarf